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Hausordnung

Um Ihren Aufenthalt im Hotel Sonnenspitz noch angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung durchzulesen und an alle Mitreisenden weiterzugeben. Bitte beachten Sie, dass ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotel Sonnenspitz Gültigkeit haben. Die AGBs finden Sie auf unserer Webseite.
Hausordnung für das Hotel Sonnenspitz

§ 1. Sicherheit und Feuerverbot

Im gesamten Innenbereich, insbesondere im Zimmer und auf dem Balkon, ist offenes Feuer, Rauchen und Kerzen-anzünden nicht erlaubt. Verstoß führt zu Schadensersatz, Reinigungspauschale von 150 € und ggf. Hausverbot. Kosten für den Feuerwehreinsatz durch fahrlässiges Auslösen der Brandmeldeanlage sind vom Verursacher zu tragen.

§ 2 Meldung von Beanstandungen

Beanstandungen müssen sofort an der Rezeption gemeldet werden.

§ 3 Verlassen des Zimmers

Bitte beachten Sie, dass sich die Wetterlage schnell ändern kann und plötzliche Regenschauer keine Seltenheit sind. Aus diesem Grund müssen Fenster und Türen beim Verlassen des Zimmers geschlossen sein. Für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten begründet werden, ist der Gast haftbar.

§ 4 Zusätzlicher Reinigungsaufwand

Bei außergewöhnlichem Reinigungsaufwand des Hotelzimmers nach dem Check-Out können Ihnen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Fenster und Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen. Das Fensterbrett darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden. Die Fluchttreppen dürfen nur im Brandfall betreten werden.

§ 6 Zutritt zu den Zimmern

Nicht im Hotel gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Das Hotel und seine Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, den Zutritt im Einzelfall zu verwehren.

§ 7 W-LAN Nutzung

Nutzung des kostenfreien W-LAN unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes und des Kinder- und Jugendschutzes. Verstöße sind anzeigepflichtig.

§ 8 Haustierverbot

Haustiere sind nicht erlaubt, da wir ein allergikerfreundliches Hotel sind.

§ 9 Nachtruhe und Hausruhe

Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr wird um Respektierung der Nachtruhe und Einhaltung der Zimmerlautstärke gebeten, um andere Gäste nicht zu stören. Bitte verzichten Sie auch in diesem Zeitfenster auf die Benutzung der Dusche und Badewashe Verstoß gegen die Hausruhe kann zur Verweigerung weiterer Aufenthalte und ggf. einem Hausverbot führen.

§ 10 Brandfall

Im unwahrscheinlichen Fall eines Brandes beachten Sie den Evakuierungsplan an der Innenseite der Zimmertür und benachrichtigen Sie die Rezeption umgehend.

§ 11 Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

Der Beherberger oder von ihm beauftragte Personen erhalten ab 10 Uhr morgens Zugang zu den angemieteten Räumen für notwendige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Blumenpflege und Zimmerreinigung. Im Falle von dringenden Arbeiten, die weitere Schäden verhindern sollen, ist der Beherberger berechtigt, die Räume zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten.

§ 12 Haftungsausschluss des Beherbergers

Der Beherberger übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste, es sei denn, solche Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seitens des Beherbergers verursacht. Der Beherberger haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die Gästen aufgrund der Nutzung von Hotelanlagen, Einrichtungen oder Dienstleistungen entstehen, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seitens des Beherbergers zurückzuführen. Der Beherberger übernimmt keine Verantwortung für Störungen oder Unterbrechungen der Hotelanlagen, Einrichtungen oder Dienstleistungen aufgrund von technischen Problemen, Reparaturen, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt. Der Beherberger haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare
Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, politische Unruhen oder ähnliche
Ereignisse verursacht werden. Der Beherberger übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Erkrankungen oder gesundheitliche Probleme der Gäste, die nicht direkt auf Fahrlässigkeit oder Versäumnisse seitens des Beherbergers zurückzuführen sind. Der Beherberger haftet nicht für Verluste oder Unannehmlichkeiten, die durch Störungen in der Versorgung mit Strom, Wasser, Heizung oder anderen Versorgungsleistungen entstehen, es sei denn, solche Störungen sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seitens des Beherbergers zurückzuführen. Vielen Dank für die Beachtung dieser Hausordnung. Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.